Kfz-Sachverständiger Marcone
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Folgende Dienstleistungen stellen wir gemäß den strengen TÜV-Kriterien für unsere Kunden bereit:
• Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
• Beweissicherung für die Rekonstuktion der Unfallsituation
• Gebrauchtwagen- und Oldtimer-Gutachten
• Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
• Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Das Gutachten ist für schuldlose Unfälle ist kostenlos und dient dazu, die Ansprüche eines Geschädigten oder einer Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung zu belegen.
Alss TÜV-Partner rechnen für auf Basis der ermittelten Schadenhöhe ab. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Lediglich bei kleineren Schäden unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein, weil dann die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht trägt.
Ein Unfall-Geschädigter oder eine Unfall-Geschädigte ist gut beraten, im eigenen Interesse auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei und für die Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass über den reinen Blechschaden hinaus auch Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt und einbezogen werden.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Unsere Empfehlung aus Erfahrung lautet: In jedem Fall fahren Sie als Geschädigter bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher. Denn wer sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, kann Überraschungen erleben. Denn deren Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion. Erst der qualifizierte, zertifizierte Kfz-Sachverständige kann im Rahmen seines Gutachtens nachweisen, ob es sich tatsächlich um einen einfachen Schaden handelt - oder doch vielleicht um einen versteckten, gravierenden. Aus Erfahrung kennen wir die nicht so seltenen Fälle, dass bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt sind und damit ein höherer Erstattungsanspruch besteht als zunächst angenommen.
Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren" und nichts voreilig unterschreiben. Halten Sie eine handliche Checkliste im Wagen (z.B. im Handschuhfach oder im Verbandskasten) vor, wo Sie im Fall des Falles die wesentlichen Punkte nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen aus der Ruhe bringen. Handeln Sie nicht voreilig unter Stress. Beauftragen Sie ggf. einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und kontaktieren Sie uns für ein Sachverständigengutachten und ggf. auch dem Verbleib Ihres beschädigten Fahrzeugs.